Die Landesregierung muss aufzeigen unter welchen Bedingungen Krämer- und Sondermärkte stattfinden können

Den Landtagsabgeordneten Andreas Kenner kann man häufig am Samstag auf dem Kirchheimer Wochenmarkt treffen. „Märkte gehören für mich einfach zu einer liebens- und lebenswerten Innenstadt dazu. Glücklicherweise war das Einkaufen auf dem Markt bisher auch während der gesamten Corona-Krise möglich. Und es hat sich gezeigt, bei Einhaltung der Abstandsregeln geht davon auch keine erhöhte Infektionsgefahr aus“ stellt Kenner fest.

Wann und wie auch sogenannte Krämer- und Sondermärkte wieder stattfinden können ist noch nicht geklärt. Viele dieser Veranstaltungen habe eine lange Tradition wie beispielsweise der Kirchheimer Gallusmarkt der ununterbrochen seit 1574 immer am ersten Novemberwochenende stattgefunden hat. Nun scheint es so, als ob er wegen der Corona Pandemie erstmals vielleicht nicht stattfinden kann.

Betroffen sind laut Kenner auch Veranstaltungen wie der Zähringermarkt in Weilheim, der Töpfermarkt in Frickenhausen, die Monatsmärkte in Kirchheim, der Zwetschengenmarkt in Neidlingen, das Dorffest in Hepsisau, die Biegelkirbe in Wernau usw.

Auf dieses Thema werde er regelmäßig von Händlern aber auch den Bürgermeistern in seinem Wahlkreis angesprochen, deshalb habe er eine Anfrage an die Regierung gestellt mit deren Beantwortung er nicht zufrieden ist, teilt Kenner mit.

„Verzweifelt sind viele Berufshändler, denen seit März sämtliche Verdienstmöglichkeiten verwehrt sind. Da stehen Existenzen ganzer Familien auf dem Spiel, die zum Teil in der 4-5 Generation von den Märkten leben. Ob es in diesem Jahr irgendwo einen Weihnachtsmarkt geben wird steht auch noch in den Sternen.“ Immerhin hat die Wirtschaftsministerin Frau Dr. Hofmeister- Kraut letzte Woche im Landtag darum gebeten derzeit noch keine Weihnachtsmärkte abzusagen, berichtet Kenner.

„Nach Auskunft der Landesregierung sind Krämer- und Sondermärkte ab August wieder mit bis zu 500 Personen erlaubt, wenigstens in diesem Punkt herrscht nun Klarheit. Aber das die Landesregierung das Infektionsrisiko bei Sondermärkten grundsätzlich größer als bei Wochenmärkten einschätzt, da diese zum Schlendern und Verweilen einladen würden, überzeugt mich nicht.“

„Auch bei Krämer- und Sondermärkten kann man doch das Ansteckungsrisiko minimieren, in dem man die Stände beispielsweise auf einer größeren Fläche aufbaut, damit kein Gedränge entsteht. Weiter wären Einbahnstraßenregelungen oder ähnliches denkbar um die Einhaltung des Mindestabstandes zu ermöglichen. Ich vermisse, dass keine kreativen Lösungsvorschläge aufgezeigt werden“ zeigt sich Kenner endtäuscht und nennt das Beispiel der Außengastronomie.

Auf Antrag der SPD im Stadtrat war Kirchheim Teck die erste Kommune im Baden-Württemberg, die Wirten die Nutzung weiterer öffentlicher Flächen ermöglicht hat, um ihre Gäste weiter auseinander setzen zu können. Land auf und ab sind viele Gemeinden diesem Beispiel gefolgt.

„Niemand kann genau sagen, wie sich das Infektionsgeschehen im Herbst entwickeln wird. In dieser Situation erwarte ich von der Landesregierung das sie Szenarien entwickelt, bei welcher Entwicklung des Infektionsgeschehens es welche Perspektive für Krämer- und Sondermärkte gibt. Und warum macht die Landesregierung den keine konkreten Vorgaben mit welchen Maßnahmen das Infektionsrisiko bei solchen Veranstaltungen gesenkt werden kann? Die Händler und Veranstalter müssen doch wissen auf was sie sich einstellen sollen. Ich fordere die Landesregierung auf hier schnell für mehr Klarheit zu sorgen“.

Kleine Anfrage des Abgeordneten Andreas Kenner SPD - Durchführung von Sonder- und Krämermärkten