„Das ist ein wichtiges Zeichen der Solidarität gegenüber unseren Mitbürgern“

Andreas Kenner begrüßt, dass es keine Diätenerhöhung in 2020 gibt

Der Landtag von Baden-Württemberg hat in seiner Sitzung vom 24. Juni einstimmig einem interfraktionellen Gesetzentwurf von SPD, Grünen, CDU und FDP zugestimmt, wonach auf die planmäßige Diätenerhöhung ab dem 1. Juli 2020 verzichtet wird. Durch die Gesetzesänderung, die auf Initiative der SPD-Landtagsfraktion zustande kam, können im Haushalt rund 365.000 Euro eingespart werden.

„In Anbetracht vieler Bürger und Unternehmen, die sich in Corona-Zeiten große Sorgen um ihre Zukunft machen und die häufig finanzielle Einbußen verkraften müssen, wäre eine Diätenerhöhung aus meiner Sicht ein völlig falsches Signal gewesen“, meint der Kirchheimer SPD-Landtagsabgeordnete Andreas Kenner, „deshalb bin ich sehr froh über die Entscheidung des Landtags, auf die planmäßige Diätenerhöhung zu verzichten. Das ist ein wichtiges Zeichen der Solidarität der Abgeordneten mit unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern.“

Das Indexierungsverfahren, nach dem die Entwicklung der Diäten bestimmt wird, basiert auf der Grundlage statistischer Maßzahlen des Vorjahres. Weil 2019 für die allermeisten Beschäftigten und die Wirtschaft ein gutes Jahr war, hätten sich nach dieser Formel die Bezüge der Landtagsabgeordneten ab dem 1. Juli 2020 ohne die nun beschlossene Gesetzesänderung spürbar erhöht. Nun beläuft sich die steuerpflichtige Grundentschädigung für die Parlamentarier auch nach dem 1. Juli 2020 weiterhin auf 8.210 Euro.