SPD übt massive Kritik im Sozialausschuss an Landespflegestrukturgesetz

Sozialpolitiker Andreas Kenner und Sabine Wölfle: „Grün-Schwarz peitscht einen unausgereiften Gesetzentwurf durch das Parlament“

Die SPD-Sozialpolitiker Andreas Kenner und Sabine Wölfle üben massive Kritik am Abstimmungsverhalten der grün-schwarzen Regierungskoalition zum Landespflegestrukturgesetz in der heutigen Sitzung des Sozialausschusses  vom 6.12.: „Grün-Schwarz peitscht einen von Sozialminister Manfred Lucha vorgelegten unausgereiften Gesetzentwurf nahezu unverändert durch das Parlament.“ Ein gemeinsamer Antrag von SPD und FDP auf Durchführung einer Anhörung sowie ein umfassender Änderungsantrag der SPD wurden nach kurzer Aussprache abgelehnt.

Bereits am 29.11. hatte der Kirchheimer SPD-Landtagsabgeordnete Andreas Kenner in der Plenardebatte den Gesetzentwurf des Sozialministers Lucha kritisiert. Das einzig Neue an dem Gesetz, so Kenner im Plenum, sei die Einführung Kommunaler Pflegekonferenzen – und selbst hier gebe es Mängel: „Erstens kann jede Kommune, die das will, ohnehin eine Kommunale Pflegekonferenz bilden. Zweitens ist die Beratung, Koordinierung und Vernetzung von Fragen der Pflege bereits als Pflichtaufgabe der Kommunalen Gesundheitskonferenzen bei uns verankert.“ Eine regelrechte Verschlechterung sei, dass sich das Land mit dem Gesetzentwurf aus der Verantwortung für die Pflegeplanung und Pflegeberichterstattung zurückzieht. „Die beiden gesetzlichen Aufträge dafür still und heimlich zu streichen, ist völlig kontraproduktiv“, stellt Andreas Kenner klar. Aus Sicht der SPD ist zudem ein sektorenübergreifender Landespflegeausschuss erforderlich, und die Zuständigkeit des Landes für die Pflegestrukturplanung muss erhalten bleiben. Das fordert ebenfalls die Liga der freien Wohlfahrtspflege.

Auch der größte Anbieter von Pflegeplätzen in Baden-Württemberg, die Evangelische Heimstiftung, ist von dem Landespflegestrukturgesetz enttäuscht. Kenner zitierte im Plenum deren Hauptgeschäftsführer Bernhard Schneider mit den Worten, dass das Gesetz über Worthülsen und unverbindliche Eckpunkte nicht hinaus komme. „Dieses Gesetz stellt leider keine wesentliche Verbesserung für die Pflege in Baden-Württemberg dar“, bilanzieren Kenner und Wölfle.