Sozialminister Lucha schwächt die Pflegeplanung der Kommunen

Pressemitteilung zur ersten Beratung des Gesetzentwurfs der Grün-Schwarzen Landesregierung ‚Gesetz zur sozialräumlichen Gestaltung von Pflege- und Unterstützungsstrukturen und zur Änderung des Landespflegegesetzes‘

Der Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) stellte am Donnerstag im Landtag sein erstes eigenständiges Gesetz vor. Andreas Kenner, SPD-Landtagsabgeordneter und Seniorenpolitischer Sprecher, kritisierte in seiner Rede das neue Gesetz. Die wesentlichen Regelungen – insbesondere das formulierte Gesetzesziel – seien nicht neu, sondern aus dem Landespflegesetz entnommen.
Das Landespflegegesetz zur Umsetzung der Pflegeversicherung gibt es bereits seit 1995 in Baden-Württemberg. Es wurde von der damaligen SPD Sozialministerin Helga Solinger eingebracht. „Die Regelungen zum Landespflegeausschuss, zum Initiativrecht zur Einrichtung von Pflegestützpunkten und zur Förderung durch Land und Kommunen sind übernommen“, stellte Kenner fest, der selbst jahrelang in der Pflege gearbeitet hat. Nicht nur die SPD-Fraktion sondern auch der größte Anbieter von Pflegeplätzen in Baden-Württemberg, die Evangelische Heimstiftung, sei von dem Gesetz enttäuscht.
Kenner zitierte den Hauptgeschäftsführer, Bernhard Schneider, dass das Gesetz über Worthülsen und unverbindliche Eckpunkte nicht hinaus komme. „Das Gesetz enttäuscht auf ganzer Linie, weil es die Probleme nicht ernst nimmt und keine wirklichen Lösungen anbietet. Im Wesentlichen werden keine neuen eigenen Landesstrukturen zur Pflege geregelt, sondern nur ein zweites baden-württembergisches Ausführungsgesetz zum elften Sozialgesetzbuch geschaffen. Das ist nicht hilfreich, sondern verwirrend!“, betonte Kenner.
Das einzig Neue an dem Gesetz sei die Einführung Kommunaler Pflegekonferenzen und selbst hier gibt es laut Kenner Mängel: „Erstens kann jede Kommune, die das will, ohnehin eine Kommunale Pflegekonferenz bilden. Zweitens ist die ‚Beratung, Koordinierung und Vernetzung von Fragen der Pflege‘ bereits als Pflichtaufgabe der Kommunalen Gesundheitskonferenzen bei uns verankert. Dies ist höchstens ein Gesellenstück, zur Meisterschaft ist es noch ein weiter Weg! Das, was im neuen Gesetz geregelt werden soll, ist fast alles heute schon in übersichtlicherer Form vorhanden. Auf Verbesserungen, die nach den letzten Beschlüssen zur Pflege im Bund möglich wären, wird verzichtet.“
Eine Verschlechterung des Gesetzes sei, dass sich das Land aus der Verantwortung für die Pflegeplanung und Pflegeberichterstattung zurückzieht. „Wir brauchen weiterhin eine Pflegeplanung im Land und in den Kommunen. Das ist Voraussetzung dafür, dass der Landespflegeausschuss und die Gremien in den Kommunen ihre Arbeit vernünftig ausüben können. Die beiden gesetzlichen Aufträge dafür still und heimlich einfach zu streichen, ist völlig kontraproduktiv. Minister Lucha schwächt die Pflegeplanung der Kommunen in Baden-Württemberg und das ist falsch!“, fasste Kenner zusammen.
„Wir brauchen zu diesem Gesetz eine sehr intensive Ausschussberatung. Ich empfehle den Grünen und der CDU, hier etwas kritischer nachzufragen und den Gesetzestext nicht unverändert durchzuwinken. Minister Lucha sollte die Hilfe der SPD-Fraktion annehmen. Ich glaube, dass dieses Gesetz nur noch so gut werden kann“, sagte Kenner abschließend.