Andreas Kenner: „Kürzungen sind ein Fehler – betroffene Familien brauchen jeden Cent.“

SPD-Fraktion stellte Antrag zur Umsetzung des neuen Mehrlingsgeburtenprogramms

Bis zum Jahresende 2016 erhielten Eltern von Mehrlingskindern (ab Drillingen) aufgrund des Mehrlingsgeburtenprogramms der Landesregierung einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 2.500 Euro pro Kind. Der Minister für Soziales und Integration, Manne Lucha (Grüne), wollte dieses Programm ursprünglich ersatzlos auslaufen lassen. Dem Einsatz der SPD-Fraktion um den Kirchheimer Landtagsabgeordneten Andreas Kenner ist es zu verdanken, dass der Landtag letztlich insgesamt 200.000 Euro pro Jahr bewilligte, um das Mehrlingsgeburtenprogramm fortzuführen. Allerdings beträgt der Zuschuss ab dem 1. Januar 2017 je Mehrlingskind (ab Drillingen) einmalig 1.700 Euro. Das ist etwa ein Drittel weniger als in dem alten Mehrlingsgeburtenprogramm.

In einem weiteren Antrag fragte MdL Andreas Kenner gemeinsam mit seinen Fraktionskollegen Gernot Gruber, Rainer Hinderer, Peter Hofelich und Sabine Wölfle beim Ministerium für Soziales und Integration nach dem Stand der Umsetzung. Aus welchen Gründen die Landesregierung den Zuschuss pro Mehrlingskind um etwa ein Drittel gekürzt hat, beantwortet das Ministerium nicht. Es heißt lapidar, dass Baden-Württemberg mit 1.700 Euro pro Mehrlingskind im Ländervergleich weiterhin eine hohe Förderung gewähre. Dabei geht es um einen kleinen Kreis Betroffener: Im Jahr 2015 gab es laut Statistischem Landesamt Baden-Württemberg im Ländle 41 Drillingsgeburten und eine Vierlingsgeburt, 2016 gab es lediglich 29 Drillingsgeburten und ebenfalls eine Vierlingsgeburt. Für 2017 lägen die Zahlen noch nicht vor. Andreas Kenner kommentiert: „Ich halte es nach wie vor für einen Fehler, das Mehrlingsgeburtenprogramm finanziell zu begrenzen. Zumal es wie gesehen nur um eine kleine Anzahl Betroffener geht, die aber dafür jeden Cent zusätzlich gut gebrauchen können.“
2017 stellten insgesamt 44 Familien Anträge auf Zuwendung nach dem Mehrlingsgeburtenprogramm und diese Anträge seien auch alle bewilligt worden, so das Ministerium. Auch in den beiden Vorjahren sei dies der Fall gewesen.

Zur Frage nach der Informationspolitik der Landesregierung verweist das Ministerium darauf, dass betroffene Eltern im Service-Center der L-Bank stets aktiv auf das Mehrlingsgeburtenprogramm hingewiesen werden würden. Gleiches gelte, wenn Eltern einen Antrag auf Elterngeld stellten. Der Internetauftritt der L-Bank zum Mehrlingsgeburtenprogramm sei sukzessive umgestaltet und verbessert worden. Auch die Internetauftritte auf der Homepage des Sozialministeriums sowie bei service-bw seien zeitnah angepasst worden. Alle in der Übergangsphase eingegangenen Anfragen zum Mehrlingsgeburtenprogramm seien erfasst und nach Inkrafttreten der neuen Verwaltungsvorschrift bearbeitet worden. Dazu bemerkt Andreas Kenner: „Es ist  positiv, dass die Eltern von Mehrlingen anscheinend gut informiert sind und bei einem entsprechenden Anspruch quasi vollständig die ihnen zustehenden Gelder abrufen. Dennoch würde ich es begrüßen, wenn auch die Familienverbände, die Schwangeren- und Familienberatungsstellen sowie die Kommunen explizit von der Landesregierung über die Neugestaltung des Mehrlingsgeburtenprogramms informiert werden würden.“