Andreas Kenner MdL fordert: „Hinschauen statt Wegsehen, das Kindeswohl muss im Zweifel Vorrang haben.“

Andreas Kenner mahnt ein Umdenken an. „Künftig muss das Kindeswohl dem Elternrecht vorgeordnet sein. Hier bedarf es eines echten Paradigmen-wechsels.“

Bereits Anfang des Jahres hat der Missbrauchsfall des 9-jährigen Jungen aus Staufen/Südbaden für öffentliches Entsetzen gesorgt. Auch dem Kirchheimer Landtagsabgeordneten Andreas Ken-ner, fehlten die Worte, um das unvorstellbare Martyrium des Jungen angemessen beschreiben zu können. Das Kind war über Monate hinweg von der eigenen Mutter und deren wegen schwe-rem sexuellen Missbrauch bereits einmal verurteilten Lebensgefährten missbraucht und an fremde Männer verkauft worden. Sozialminister Lucha hat im Sozialausschuss des Landtags über diesen brutalen Fall von Kindes-missbrauch berichtet. Um einer gründlichen und transparenten Aufarbeitung Vorschub zu leis-ten und festzustellen, an welchen Stellen Behörden Fehler gemacht haben, hat die SPD-Fraktion in Person von Andreas Kenner und seinen Kollegen Binder, Gall, Kopp, Hinderer und Wölfle ei-nen Berichtsantrag bei der Landesregierung eingereicht. Inzwischen liegen die Antworten auf die Fragen der SPD-Abgeordneten vor. Aus diesen geht hervor, dass der 39-jährige verdächtige Partner der Mutter des missbrauchten Jungen wegen des sexuellen Missbrauchs von Jugendli-chen in 23 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt worden war. Nach seiner Haftentlassung Anfang 2014 galt der 39-jährige Sexualstraftäter immer noch als besonders rückfallgefährdet. Dennoch konnte er weisungswidrig über längere Zeit hinweg bei der Mutter und deren Sohn wohnen. Erst bei einer Wohnsitzüberprüfung Mitte Februar 2017 stellte die Polizei diesen Verstoß fest. Mitte März 2017 ordnete das Kreisjugendamt Frei-burg die Inobhutnahme des Jungen an. Fatalerweise folge das Freiburger Familiengericht nicht der Empfehlung des Kreisjugendamts, den Jungen für längere Zeit in staatliche Obhut nehmen. Das Familiengericht verpflichtete die Mutter lediglich dazu, Sorge zu tragen, dass ihr Lebensgefährte die Wohnung nicht betreten und keine Freizeitaktivitäten mit ihrem Kind ausüben wird.Andreas Kenner kritisiert diese Entscheidung des Familiengerichts: „Wenn Sozialarbeiter des Jugendamts ein Kind aus einer Familie nehmen, sollte dies nicht einfach vom Gericht übergangen werden. Leider werden Sozialarbeiter von Juristen oft nicht als gleichberechtigte Experten gesehen.“ Ein Fehler sei auch gewesen, dass der Junge vor Gericht nicht angehört worden sei. Warum hiervon abgesehen wurde, sei aus den vorliegenden Unterlagen nicht erkennbar, so die Landesregierung auf eine entsprechende Frage der SPD-Landtagsabgeordneten. Andreas Kenner mahnt ein Umdenken an. „Künftig muss das Kindeswohl dem Elternrecht vorgeordnet sein. Hier bedarf es eines echten Paradigmenwechsels. Zudem müssen wir zu einer Hinschaukultur kommen. Verwandte, Nachbarn, Ärzte, Lehrer, Trainer, Betreuer in den Vereinen und natürlich die zuständigen Ämter und Gerichte müssen sensibilisiert und geschult werden, genau hinzusehen und auch das Undenkbare - wie im Fall Staufen geschehen - für möglich zu halten.“ Die Polizei muss bei der Bekämpfung von Kinderpornografie und Kindesmissbrauch technischund personell noch besser ausgestattet werden und Jugendämter und Familiengerichte müssten personell gestärkt werden, um Verdachtsfällen rasch und umfassend nachgehen zu können, so Kenner.