Eckpunkte zu neuem Landespflegegesetz: Ambulante, wohnortnahe Pflegestrukturen sollen ausgebaut werden

MdL Andreas Kenner: „Finanzielle Anstrengungen des Landes müssen intensiviert werden.“

Auf einer Pressekonferenz stellten Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Sozialminister Manne Lucha die Eckpunkte zum neuen Landespflegegesetz vor. „Ziel ist es, dass jede und jeder Pflegebedürftige möglichst nah am Wohnort genau das passende Angebot vorfindet, das der individuellen persönlichen Situation und dem jeweiligen Lebensumfeld entspricht“, so Ministerpräsident Kretschmann zur Intention der Gesetzesnovellierung.

Der Kirchheimer Landtagsabgeordnete und Pflegeexperte Andreas Kenner (SPD) bewertet die Gesetzesnovellierung grundsätzlich positiv: „Es ist richtig, den Wunsch der allermeisten Pflegebedürften zu berücksichtigen, in ihrem gewohnten Lebensumfeld bleiben zu können.“ Daher sei es gut, den Fokus vor allem auf die Schaffung von ambulanten Wohnformen zu leben. Stationäre Wohnformen könnten in Zukunft stark pflegebedürftigen bzw.  schwerkranken Pflegebedürftigen vorbehalten sein. Angesichts des demografischen Wandels und der Tatsache, dass bereits 2015 rund 328.000 Pflegebedürftige in Baden-Württemberg lebten, können die 7,6 Millionen Euro des „Aktionsbündnisses Pflege“ nach Ansicht des ehemaligen Altenpflegers und Betreuers von Menschen mit Demenz, Andreas Kenner, aber nur ein erster Schritt sein: „Wir brauchen in Zukunft noch stärkere finanzielle Anstrengungen, um die sinnvollen Vorhaben der Regierung mit Leben füllen zu können. Nur so kann garantiert werden, dass alle Pflegebedürftigen in Würde leben können, bevorzugt in ihrem persönlichen  Umfeld.“ Auch die Vereinbarkeit von Pflege und Erwerbstätigkeit – mehr als die Hälfte der Pflegebedürftigen werden von Angehörigen betreut, von denen wiederum knapp zwei Drittel erwerbstätig sind – müsse in Zukunft weiter verbessert werden, fordert Andreas Kenner.

Sozialminister Lucha skizzierte zuvor vier zentrale Eckpunkte des neuen Gesetzes: Stadt- und Landkreise sollen eigene kommunale Pflegekonferenzen einrichten können, um z.B. die Vernetzung von Leistungsangeboten zu koordinieren. Die Pflegekassen werden verpflichtet, Empfehlungen der kommunalen Pflegekonferenzen beim Abschluss von Rahmen- und Versorgungsverträgen sowie beim Abschluss von Vergütungsvereinbarungen zu berücksichtigen. Kommunen sollen zum zweiten künftig Beratungen aus einer Hand anbieten können, indem sie Pflegeberatungsstellen einrichten, die sie von den Pflegekassen vergütet bekommen. Zum dritten soll das kommunale Initiativrecht zur Errichtung von Pflegestützpunkten ebenfalls Eingang ins Landesrecht finden. In diesen Stützpunkten sollen Bürgerinnen und Bürger unabhängig und kostenlos über Pflegeangebote vor Ort beraten werden. Der letzte Punkt betrifft das Schaffen fließender Übergänge zwischen den verschiedenen Versorgungsformen, also das möglichst nahtlose Ineinandergreifen von ambulanter, teil- und vollstationärer Pflege. Unterm Strich möchte das Land ambulante, wohnortnahe und unterstützende Wohnformen stärken sowie in der Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege investieren. Über ein „Aktionsbündnis Pflege“ sollen 7,6 Millionen Euro als Impuls in diese Pflegeformen investiert werden. Die finanziellen Mittel stammen aus der Pflegeversicherung.