SPD beschließt Gesetzentwurf für mehr Sicherheit im Fußball

Fraktionsvize Sascha Binder und Andreas Kenner MdL: „Gewalttäter haben im Fußballstadion nichts zu suchen und dagegen muss mit aller Entschiedenheit vorgegangen werden“

Gesetzentwurf zur Änderung des Polizeigesetzes und des Landesgebührengesetzes

Die SPD-Landtagsfraktion hat im Rahmen ihrer Klausurtagung in Stuttgart einen Gesetzentwurf zur Änderung des Polizeigesetzes und des Landesgebührengesetzes beschlossen, der zusammen mit weiteren Maßnahmen für mehr Sicherheit bei Fußballspielen sorgen soll. „Gewalttäter haben im Fußballstadion nichts zu suchen und dagegen muss mit aller Entschiedenheit vorgegangen werden“, betonen Binder und Kenner und machen damit eine klare Ansage an die Adresse derer, die durch den Einsatz von Pyrotechnik, Gewalttätigkeiten gegen andere Personen und Sachbeschädigung bei der An- und Abreise zu Spielen für Gewalt im Fußball sorgen.

Die vom Innenministerium vorgelegten Zahlen zur Fußballsaison 2016/2017 würden die negative Gewaltentwicklung belegen. Allerdings sei der Innenminister weit davon entfernt, mit Entschlossenheit und voller Konsequenz für mehr Sicherheit im Fußballstadion zu sorgen, begründet die SPD-Fraktion die Gesetzesinitiative. Die Straftaten in der Saison 2016/2017 hat sich von 512 auf 679 gesteigert und die Anzahl der Verletzten von 89 auf 145. Die polizeiliche Einsatzbelastung ist von 160 010 auf 183 900 Stunden angestiegen. „Diese Probleme sind mit Strobls aufgewärmter Idee der Bildung von Stadionallianzen nicht in den Griff zu bekommen“, kritisieren Kenner und Binder den Vorschlag des Innenministers.

Deshalb hat die SPD-Landtagsfraktion nun einen Gesetzentwurf beschlossen, der zum einen die Einführung von Meldeauflagen als Standardmaßnahmen ins Polizeigesetz vorsieht. Dadurch müssen sich Gewalttäter an Spieltagen zu bestimmten Zeiten in einer Polizeidienststelle am Wohnort melden und können in dieser Zeit schon einmal keine Gewalttätigkeiten oder Straftaten im oder im Umfeld des Fußballstadions verüben.

Zum anderen sieht der Gesetzentwurf eine Änderung des Landesgebührengesetzes vor. Die SPD-Fraktion will dazu im Landtag eine gebührenrechtliche Ermächtigungsgrundlage beschließen lassen, die eine Gebührenerhebung bei Veranstaltern von kommerziellen Großveranstaltungen vorsieht. Die SPD-Fraktion hat hier vor allem die sogenannten Hochrisikospiele im Blick, die die Bilanz der polizeilichen Einsatzstunden bei Fußballspielen enorm in die Höhe treiben. Nach Angaben des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration sind in der Saison 2016/2017 knapp ein Viertel der Polizeieinsatzstunden bei den insgesamt sechs Hochrisikospielen angefallen. Die Zahlen würden zeigen, dass der üblicherweise für Fußballspiele erforderliche polizeiliche Grundschutz deutlich überstiegen werde.

„Es ist nicht einzusehen, warum der Steuerzahler für diesen gesteigerten Einsatz aufkommen soll, nur weil für einige wenige Personen nicht der Fußball, sondern die Gewalt im Vordergrund steht“, so Kenner und Binder. Die Kosten, die über dem üblichen Maß bei solchen Einsätzen liegen, sollten stattdessen die Veranstalter übernehmen. Eine ähnliche Regelung gab es von 1968 bis 1991 schon einmal in Baden-Württemberg, deren Verfassungsmäßigkeit seinerzeit auch durch den Verwaltungsgerichtshof bestätigt wurde.

Es sei erforderlich, dass sich Vereine noch stärker von Straftätern unter ihren Fans distanzieren und ihre Präventionsmaßnahmen verstärken. Die Gebühren sollen die Veranstalter stärker in Verantwortung nehmen um mehr Eigensicherungsmaßnahmen aufzulegen, die sie sonst aufgrund der unentgeltlich zur Verfügung stehenden Unterstützung durch die Polizei unterlassen.

Die SPD-Fraktion sieht die Regelung nicht für alle Zeiten in Stein gemeißelt, sondern stellt den Veranstaltern von kommerziellen Großveranstaltungen eine Aufhebung der Rechtsgrundlage in Aussicht, sollte die Evaluierung nach drei Jahren einen deutlichen Rückgang des Personalaufwands der Polizei und damit einhergehend ein weniger an Gewalt zum Ergebnis haben.