Zuletzt hat sich der Petitionsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg, dem der Kirchheimer Landtagsabgeordnete Andreas Kenner als Obmann der SPD angehört, mit mehreren Eingaben zu Änderungen des Landtagswahlrechts befasst.
Unter anderem ging es darum, ob Parteien, die bislang noch nicht im Landtag von Baden-Württemberg vertreten sind, für die kommende Landtagswahl am 14. März 2021 weniger als 150 Unterschriften pro Wahlkreis sammeln müssen, um die Ernsthaftigkeit der Kandidatur nachzuweisen oder ob es bei der im Landtagswahlrecht verankerten Anzahl von 150 Unterschriften pro Wahlkreis bleibt. Weil Änderungen des Landtagswahlrechts Angelegenheiten des gesamten Parlaments sind, hat der Petitionsausschuss mit großer Mehrheit den Beschluss gefasst, beim fachlich zuständigen Ständigen Ausschuss zeitnah eine Stellungnahme einzuholen.
„Ich kann die Argumentation der verschiedenen, meist kleinen Parteien bei uns in Baden-Württemberg durchaus nachvollziehen, dass es unter Pandemiebedingungen schwieriger ist als in normalen Zeiten, auf die geforderten 150 Unterschriften pro Wahlkreis zu kommen. Von daher verstehe ich ihren Wunsch, die Anzahl der Unterschriften zu reduzieren. Allerdings darf die Grenze auch nicht zu weit abgesenkt werden, weil gesichert bleiben muss, dass es sich nicht um eine reine Spaßkandidatur handelt“, meint Andreas Kenner zu diesem Thema.
Parallel zu der Eingabe der Petitionen haben fünf Parteien vor dem Landesverfassungsgericht geklagt, die Anzahl der geforderten Unterschriften abzusenken. Ihr Argument: Das Recht auf Chancengleichheit sei derzeit verletzt, weil die Unterschriftenhürde viel zu hoch sei – gerade unter Corona-Bedingungen. Nachdem das Gericht ganz aktuell zu dem Urteil kam, dass der Landtag das entsprechende Gesetz an die Pandemie-Bedingungen anpassen müsse, hat der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD im Landtag von Baden-Württemberg, Reinhold Gall, bereits mitgeteilt, dass die SPD-Fraktion einer Reduzierung der erforderlichen Unterstützungsunterschriften um 50 Prozent zustimmen wird. Andreas Kenner kommentiert: „Das scheint mir ein sinnvolles Vorgehen und ein guter Kompromiss zu sein. 75 Unterschriften pro Wahlkreis sind auch für kleine Parteien und unter Corona-Bedingungen zu erreichen. Gleichzeitig wird gewährleistet, dass es zu keiner zu starken Stimmenzersplitterung kommt und das Jux-Kandidaturen vermieden werden.“ Die Landtage in Rheinland-Pfalz und in Nordrhein-Westfalen hätten ihre Quoren auch erst vor kurzem abgesenkt und gezeigt, dass eine kurzfristige Anpassung möglich ist.