Andreas Kenner: „Es ist gut, dass Bars und Kneipen ab dem 30. Mai ihre Außenbereiche öffnen dürfen“

Verwaltungsgerichtshof gab dem Betreiber einer Bar in der Nähe von Freiburg recht

Was MdL Andreas Kenner bereits vor einer Woche als Thema aufgegriffen hat, wurde nun vom Verwaltungsgerichtshof offiziell bestätigt. Für Andreas Kenner war von vornherein nicht nachvollziehbar, warum Gaststätten ohne Speisekonzession nicht wie andere Gaststätten auch am 18. Mai aufmachen durften. Mit dem Infektionsschutz war das jedenfalls nicht begründbar. Zumindest im Freien macht es auch keinen Unterschied, ob die Gäste in einem Biergarten mit oder ohne Speisen sitzen.

Zum wiederholten Male korrigieren die Gerichte Entscheidungen der Landesregierung, die in vielen Fragen beim Thema Corona in sich zerstritten ist, was sich auch beim so wichtigen Thema Öffnung der Kitas, Kindergärten und Schulen zeigt. Dieser Streit sollte allerdings nicht auf dem Rücken der Bevölkerung ausgetragen werden.

In Baden-Württemberg dürfen Bars und Kneipen ihre Gäste ab dem 30. Mai zumindest draußen bewirten. Der Verwaltungsgerichtshof gab damit dem Betreiber einer Bar in der Nähe von Freiburg recht. Die vollständige Schließung von Bars und Kneipen seit Mitte März widerspreche dem Gleichheitsgrundsatz, da den Betreibern von Speisegaststätten mittlerweile eine Außenbewirtschaftung erlaubt sei, urteilten die Richter. Für die Unterscheidung zwischen Bars und Restaurants gebe es keinen sachlichen Grund. Das Argument der Landesregierung, dass in Kneipen mehr Alkohol getrunken werde und die Ansteckungsgefahr deshalb höher sei, treffe nicht zu. Denn das sei in Außenbereichen von Restaurants genauso möglich. Laut Urteil dürfen Bars und Kneipen jetzt ab dem 30. Mai ihre Außenbereiche öffnen – und damit drei Tage früher als Ministerpräsident Winfried Kretschmann zuletzt auf der Landespressekonferenz gesagt hatte.

Also werden diese Stühle bald wieder von Gästen belegt sein. Ich wünsche allen Wirten viel Erfolg. Wenn wir Gäste die Regeln beachten, werden die Öffnungen nicht zu einer zweiten Coronawelle führen.