Andreas Kenner: „Es muss Ausnahmen für Kinder unter 14 Jahren und für kranke, demente sowie pflegebedürftige Menschen geben“

SPD-Fraktion fordert Ausnahmeregelungen zu privaten Zusammenkünften in Bezug auf die Corona-Maßnahmen des Landes

Die SPD-Landtagsfraktion hat die Landesregierung in der Plenarsondersitzung am 8.1.2020 zu den neuen Coronamaßnahmen unter anderem dazu aufgefordert, in der Corona-Verordnung des Landes eine Ausnahmeregelung zu privaten Zusammenkünften zu treffen. 

Neben 14 weiteren Antragspunkten hat die SPD-Fraktion in ihrem Entschließungsantrag unter Punkt 7. folgende Forderung aufgestellt: „Die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung für Kinder unter 14 Jahren, behinderte oder (demenz-)kranke Menschen in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften soll ermöglicht werden, wenn diese Betreuungsgemeinschaften höchstens zwei Hausstände umfassen.“ Eine vergleichbare Ausnahmeregelung hat bereits Bayern erlassen. Leider stimmte der Landtag von Baden-Württemberg gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und bei Enthaltung der FDP-Fraktion mehrheitlich gegen den Entschließungsantrag der SPD-Fraktion. Im Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen Grüne und CDU heißt es unter 3. nur lapidar, dass der besonderen Situation von Kindern unter 14 Jahren Rechnung getragen werden soll. Wie die Regelung aber im Detail aussehen soll, ist bislang offen.

Der Kirchheimer Landtagsabgeordnete Andreas Kenner hatte in der vorangegangenen SPD-Fraktionssitzung vehement auf die Betreuungsnöte zahlreicher Familien hingewiesen und sich dafür stark gemacht, dass auch die Betreuung von kranken, dementen und pflegebedürftigen Menschen gesichert sein muss. Die Kontaktregelung sei vor allem so zu modifizieren, dass Kinder unter 14 Jahren auch weiterhin von festgelegten Bezugsfamilien betreut werden können. Dies können die eigenen Großeltern, aber auch bestimmte Nachbarfamilien sein. Andreas Kenner stellt klar: „Damit bleiben die für viele Familien unverzichtbaren Unterstützungsstrukturen erhalten, ohne dabei das Infektionsrisiko zu erhöhen. Gerade in Zeiten von geschlossenen Kitas und Schulen kommen viele Familien an ihr Limit. Das weiß ich durch zahlreiche Mails und Anrufe Betroffener. Diese Situation darf durch die jetzt vorliegenden weitergehenden Beschränkungen nicht weiter verschärft werden.“

„Bei einer strikten Auslegung der Regelung dürften Omas und Opas im Land ab nächster Woche ihre Enkelkinder zu Hause nur noch einzeln betreuen. Ein geschiedener Familienvater dürfte die zwei bei der leib-lichen Mutter lebenden Kinder in der Öffentlichkeit treffen, bei sich zu Hause betreuen dürfte er sie jedoch nicht, zumindest nicht gemeinsam. Das geht total an der Lebensrealität vieler Familien im Land vorbei. Deshalb braucht es hier dringend eine Anpassung!“, ergänzt SPD-Fraktionschef Andreas Stoch.

Eine solche feste, familiär oder nachbarschaftlich organisierte Betreuungsgemeinschaft soll auch für die Betreuung von behinderten oder (demenz-)kranken Menschen gelten. „Die dringend notwendige Betreuung und Unterstützung von kleinen Kindern, behinderten oder demenzkranken Menschen wird im Land glücklicherweise in großem Umfang im familiären oder privaten Kreis aufgefangen. Dies darf nicht durch eine strikte Ein-Personen-Regelung bei den Ansammlungen und privaten Zusammentreffen verhindert werden“, resümieren Kenner und Stoch.