Andreas Kenner: „Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen sind keine Werbung“

Der SPD-Landtagsabgeordnete und Sprecher für Familienpolitik Andreas Kenner äußert sich zur Berufungsverhandlung zum Fall Kristina Hänel: „Um selbstbestimmte und wohlerwogenen Entscheidungen treffen zu können, braucht es Informationen und Aufklärung. Der freie Zugang zu Informationen gehört zu den höchsten demokratischen Errungenschaften. Frauen und Mädchen, die ungewollt schwanger werden, dürfen in ihrer Lage nicht alleine gelassen werden. Den Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ finde ich überflüssig, da es in der ärztlichen Berufsordnung geregelt ist, wie über Dienstleistungen öffentlich informiert werden darf. Außerdem gibt es noch einen großen Unterschied zwischen Werbung und Information. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass eine schwangere Frau `Lust‘ auf eine Abtreibung bekommt, nur weil sie Informationen darüber erhalten kann. Der Paragraf verletzt massiv die Rechte von Frauen auf Selbststimmung.“

Hintergrundinformation:

Am 24. November 2017 ist die Ärztin Dr. Kristina Hänel vom Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden. Auf ihrer Webseite informierte sie in ihrem Leistungskatalog über ein Beratungsangebot zu Schwangerschaftsabbrüchen und möglichen medizinischen Verfahren sowie über die gesetzlichen Voraussetzungen, Methoden und Risiken des Schwangerschaftsabbruchs. Der Paragraf 219a StGB „Werbeverbot für den Abbruch der Schwangerschaft“ verbietet Ärzten und Ärztinnen, die medizinische Dienstleistung zum Schwangerschaftsabbruch und sachliche Informationen zu Ablauf, Risiken und Möglichkeiten öffentlich zu äußern. Dr. Hänels Petition für die Abschaffung des Paragrafen unterstützen 155.829 Menschen. Am 12. Oktober 2018 ist die Ärztin Kristina Hänel auch vor dem Berufungsgericht gescheitert. Werbung für Abtreibungen bleibt auch in ihrem Fall illegal.