Auch Menschen die auf gerichtliche Betreuung angewiesen sind, muss das Wahlrecht eingeräumt werden

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Sabine Wölfle und ihr Kirchheimer Fraktionskollege Andreas Kenner begrüßen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass Menschen, die auf gerichtlich bestellte Betreuung in allen Angelegenheiten angewiesen sind, nicht pauschal von Wahlen ausgeschlossen werden dürfen. Als 2. Vorsitzender des Betreuungsvereins Esslingen ist Kenner vielen Menschen begegnet , die eine gerichtlich bestellte Betreuung haben und dennoch politisch sehr interessiert und informiert sind und deswegen wählen gehen, wenn sie es dürfen. Die beiden Sozialpolitiker sehen darin einen weiteren Meilenstein zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und fordern die Landesregierung in Baden-Württemberg auf, nun schnellstmöglich dem Gesetzentwurf der SPD dazu zuzustimmen.

Die SPD-Landtagsfraktion hatte bereits im letzten Jahr einen Antrag in den Landtag ein-gebracht, die Wahlrechtsausschlüsse für bestimmte Gruppen von Menschen mit Behinderungen im baden-württembergischen Kommunalwahlrecht aufzuheben. Dieser wurde mit Verweis auf die noch ausstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von der grün-schwarzen Koalition abgelehnt, obwohl Experten dies nicht für nötig hielten und andere Bundesländer die Wahlrechtsausschlüsse schon aufgehoben haben.

Gestern hat die SPD im Landtag erneut einen Gesetzentwurf eingebracht, um ein verfassungskonformes Wahlrecht einzuführen. „Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gibt diesem Gesetzentwurf den nötigen Rückenwind“ freuen Wölfle und Kenner. Außerdem muss die CDU/CSU im Bund endliche ihren Widerstand aufgeben, damit die Wahlrechtsausschlüsse auch im Europawahlrecht abgeschafft werden können.