Der verbesserte Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende kommt – jetzt die neue Leistung beantragen!

Andreas Kenner rät allen Betroffenen: „Die neue Leistung sollte umgehend beim zuständigen Jugendamt beantragt werden, damit Alleinerziehende und ihre Kinder auch die Leistung bekommen, die ihnen zusteht.“

Ein ganz wichtiges Ziel sozialdemokratischer Politik wurde endlich erreicht. Der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende wurde deutlich verbessert.
Ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung der Kinderarmut ist getan. Alleinerziehende leisten enorm viel – nun werden sie besser unterstützt. Mit dem Ausbau des Unterhaltsvorschusses kommen wichtige Verbesserungen für Alleinerziehende: Rückwirkend zum 1. Juli 2017 wird der Unterhaltsvorschuss nun auch für Kinder über 12 Jahre bis zur Volljährigkeit gezahlt. Auch die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten entfällt. Der SPD Landtagsabgeordnete Andreas Kenner erklärt.  „Wir helfen damit nicht nur den Alleinerziehenden, sondern wir stärken auch Kinder, die von einer Trennung der Eltern betroffen sind. Sie dürfen nicht die Leidtragenden sein, wenn kein oder nicht regelmäßig Unterhalt gezahlt wird.“

Der neue Unterhaltsvorschuss sorgt für eine bessere und verlässliche Unterstützung für Kinder und Alleinerziehende, die keinen oder keinen ausreichenden Unterhalt erhalten. Nun ist sichergestellt, dass der Staat - wenn nötig auch dauerhaft - einspringt, wenn diese Kinder Unterstützung brauchen.

Andreas Kenner, Jugend-und Familienpolitischer Sprecher der SPD Landtagsfraktion, empfiehlt allen Alleinerziehenden, deren Kinder von der Ausweitung des Unterhaltsvorschusses profitieren können, jetzt Kontakt mit dem zuständigen Jugendamt aufzunehmen: „Die neue Leistung sollte umgehend beim zuständigen Jugendamt beantragt werden, damit Alleinerziehende und ihre Kinder auch die Leistung bekommen, die ihnen zusteht.“

Weitere Informationen zum verbesserten Unterhaltsvorschuss und den Voraussetzungen für diese Leistung finden sich auch im Internet auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (www.bmfsfj.de) und des Familien-Wegweisers (www.familien-wegweiser.de).