Die Rückzahlungen der Corona-Hilfen müssen vorübergehend ausgesetzt werden

Das Verfahren der Corona Rückzahlungen kommt zu einer Unzeit

Der Kirchheimer Landtagsabgeordnete Andreas Kenner unterstützt die Aussagen seiner Kollegen MdL Dr. Boris Weirauch und MdL Nicolas Fink die betonen, dass es ein Moratorium bei den Rückzahlungen der Corona-Hilfen braucht.

Die von der Corona-Lage betroffenen Unternehmen müssen auch weiterhin unterstützt werden. Sie aktuell in der schwierigen Weihnachtszeit und dem Höhepunkt der vierten Welle aufzufordern, Corona-Hilfen zurückzuzahlen, zeugt von wenig Verständnis und Einfühlungsvermögen der Wirtschaftsministerin. MdL Fink und MdL Dr. Weirauch betonten, dass die Tatsache, dass die Wirtschaftsministerin nun kurzfristig zumindest die Rückmeldefrist in den Januar schiebt, zwar ein erstes Eingeständnis ist, dass das ganze Verfahren zur Unzeit kommt, das Problem nach Ansicht der SPD aber letztendlich nicht löst. Dieser Aussage stimmt MdL Andreas Kenner völlig zu. Wie seine Kollegen fordert er ein Moratorium für die Rückzahlung von Wirtschaftshilfen, bis sich die Corona-Lage wieder beruhigt hat!

Aber nicht nur der Zeitraum der Rückzahlungen stellt ein Problem dar. Auch die Modalitäten der Rückzahlung und dabei insbesondere deren Berechnungszeitraum müssen zwingend auf den Prüfstand gestellt werden. MdL Dr. Boris Weirauch sagt dazu: „Dass die ersten Lockdown-Wochen im Frühjahr 2020 bei der Berechnung der Soforthilfen nicht berücksichtigt werden sollen, ist weder angemessen noch nachvollziehbar.“

MdL Andreas Kenner betont, dass ihm vor allem die Unterstützung der Kleinunternehmen und Soloselbstständigen wichtig ist. Eine Aussicht, dass die Rückzahlungen „erst“ ab März kommenden Jahres auf sie zukommen werden wird, vor allem in Hinblick auf die aktuelle Lage, die wenigsten der genannten Unternehmerinnen und Unternehmer beruhigen. Daher hofft MdL Andreas Kenner die Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut beim Wort nehmen zu dürfen, dass sie sich nachdrücklich für eine Verlängerung der Landeshilfen einsetzt.