Die grün-schwarze Landesregierung konnte sich nicht auf eine Erleichterung bei der Briefwahl für die anstehende Landtagswahl am 14. März 2021 einigen: Ein entsprechender Vorstoß der Grünen-Fraktion wurde von der CDU-Fraktion pauschal abgelehnt, und das trotz der weiter grassierenden Corona-Pandemie.
Die CDU begründet ihre Ablehnung mit verfassungsrechtlichen Bedenken: Eine generelle Übersendung der Briefwahl-Unterlagen gefährde die Grundsätze der geheimen und freien Wahl sowie die öffentliche Kontrolle der Stimmabgabe. Die Briefwahl müsse die Ausnahme bleiben, so die CDU-Fraktion.
Reinhold Gall, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, und sein Kirchheimer Fraktionskollege Andreas Kenner halten die verfassungsrechtlichen Bedenken der CDU für vorgeschoben: „Im benachbarten Rheinland-Pfalz trägt die CDU die Neuregelung der dortigen Landesregierung zur Briefwahl mit. Allein aus Fürsorge, gerade gegenüber den älteren Wählerinnen und Wählern, die sich nicht ohne Weiteres wegen der Corona-Pandemie ins Wahllokal trauen, wäre es gut, wenn auch die CDU in Baden-Württemberg eine Erleichterung der Briefwahl mittragen würde.“ Andreas Kenner ergänzt: „Die Politik muss es den Wählerinnen und Wählern so einfach wie möglich machen, an der kommenden Landtagswahl teilnehmen zu können – auch unter Corona-Bedingungen. Daher sollten die Abstimmungsunterlagen für die Briefwahl an alle Wahlberechtigten direkt mit der Wahlberechtigung zugeschickt werden.“ Zumal es schon vor Corona ein Trend war, dass immer mehr Wahlberechtigte per Briefwahl ihre Stimme abgeben.