MdL Andreas Kenner und SPD-Fraktionsvize Sabine Wölfle: „Teilhabe und Inklusion sind nicht zum Nulltarif zu haben“

Kommunen drohen, die Umsetzung des BTHG mangels ausreichender Finanzierung durch das Land auszusetzen

Eigentlich sollte das Inkrafttreten der dritten Stufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG), das bis 2023 in vier Reformstufen umgesetzt werden soll, ein Grund zum Feiern sein: schließlich kommt es einem Paradigmenwechsel in der Behindertenhilfe gleich. Menschen mit Behinderung bekommen mehr Selbstbestimmung und auf ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Unterstützung.

Doch leider werden diese guten Absichten durch den heftigen Streit um die Finanzierung der dritten Stufe des BTHG zwischen den Landkreisen und Städten auf der einen Seite sowie dem Land auf der Gegenseite überschattet. Die Landkreise und Städte müssen als zuständige Träger die Änderungen zum 1. Januar 2020 finanziell stemmen. Sie fühlen sich aber von der Landesregierung dabei im Stich gelassen und haben die Gespräche zur Finanzierung abgebrochen. Zudem drohen sie, die Umsetzung des BTHG auszusetzen.

Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion und Sprecherin für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Sabine Wölfle, und ihr Kirchheimer Fraktionskollege Andreas Kenner zeigen sich besorgt über diese Entwicklung:

„Teilhabe und Inklusion sind nicht zum Nulltarif zu haben. Wer wie Sozialminister Manfred Lucha Verbesserungen bei der dritten Stufe der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes für Menschen mit Behinderungen verspricht, diese aber dann nicht halten kann, muss sich nicht wundern, wenn die Träger die Gespräche mit dem Land abbrechen. Es ist ein Armutszeugnis für Manfred Lucha, dass er es vor dem Beschluss der Landesregierung über den Entwurf des nächsten Doppelhaushalts nicht geschafft hat, mit den Kommunen eine von beiden Seiten anerkannte Kostenschätzung zu erstellen. Dies alles geht zu Lasten der Menschen mit Behinderung, und der Sozialminister trägt dafür die Verantwortung. Wir fordern Manfred Lucha dazu auf, sich endlich mit den Trägern zu einigen und mehr Landesmittel für die Umsetzung des BTHG im Haushalt einzustellen.“