Aktuell sind Petitionen wieder in aller Munde. Mit der Petition „Nein zur Elterngeld-Streichung!“ erreichten die Initiatorinnen bisher schon mehr als 500.000 Unterstützer und Unterstützerinnen. Das ist viel und trotzdem ist vielen der Unterstützenden sicherlich nicht bewusst, dass sie bei change.org keine Petition beim Land- oder Bundestag unterschreiben, sich also auch kein Parlament mit dem Anliegen verpflichtend befassen muss.
Andreas Kenner Landtagsabgeordneter der SPD und stellvertretender Vorsitzender des Petitionsausschusses ist es wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger ihr Petitionsrecht nutzen. Das Petitionsrecht hat Verfassungsrang, ebenso der Petitionsausschuss. Eine direktere Möglichkeit sich mit einem Anliegen an die Parlamente zu wenden und Entscheidungen von Ämtern und Behörden überprüfen zu lassen gibt es nicht.
Als langjähriges Mitglied des Petitionsausschusses ist ihm jedoch auch wichtig, dass die Menschen richtig informiert sind.
„Um eine Petition beim Land- oder Bundestag einzureichen benötigt es keine 500.000 Menschen. Eine Person genügt. Auch bei nur einer Person muss sich der Petitionsausschuss mit dem Anliegen der Bürgerin und des Bürgers beschäftigen. Um zu zeigen, dass die Petition ein Anliegen beschreibt, dass viele Menschen betrifft kann es sinnvoll sein, Unterstützerinnen und Unterstützer zu finden. Auf der Webseite des Bundestags kann man alle eingereichten Petitionen schon jetzt mitzeichnen und damit unterstützen. Diese Möglichkeit ist ab 2024 auch im Landtag gegeben. Darüber freue ich mich sehr. Wichtig ist mir zu betonen. Egal ob als Einzelperson oder mit Vielen. Eine Petition ist erst dann eine Petition, wenn sie in einem Landtag oder im Bundestag eingereicht wurde. Auf Webseiten die aktuell wieder sehr gefragt sind, werden erstmal nur Unterschriften und Daten gesammelt. Diese sind jedoch keine offiziellen Petitionen und bedeuten nicht, dass sich Abgeordnete oder Minister mit dem Thema beschäftigen müssen. Das kann nur das Original, welches sehr leicht auf den Seiten der Landtage oder des Bundestags zu finden sind.“
Mit der Möglichkeit zur Mitzeichnung ab 2024 reagiert der Landtag von Baden-Württemberg auf eine steigende Zahl von Menschen, die ihrer Meinung Ausdruck schaffen wollen und die sich mit Initiatoren von Petitionen solidarisieren möchten. Wenn eine Petition von allgemeinem Interesse und für eine sachliche, öffentliche Diskussion geeignet ist kann diese Petition ab nächstem Jahr öffentlich gemacht werden und auf der Seite des Landtags von Unterstützerinnen und Unterstützern mitgezeichnet werden.
Wenn eine Petition innerhalb von sechs Wochen mehr als 10.000 Unterschriften bekommt muss der Petitionsausschuss dann eine öffentliche Anhörung zu dem Thema durchführen.