SPD begrüßt höheren Mindestlohn, sieht aber Handlungsbedarf im Land

Bei öffentlichen Aufträgen braucht es ein vergaberechtliches Mindestentgelt das über dem Mindestlohn liegt

Der Landtagsabgeordnete Andreas Kenner und sein Fraktionskollege und SPD Wirtschaftsexperte Dr. Boris Weirauch begrüßen die vorgelegte Empfehlung für einen höheren Mindestlohn. Beide sind sich aber einig, dass mit 9,19 Euro ab 1. Januar 2019 bzw. 9,35 Euro ab 1. Januar 2020 keine großen Sprünge zu machen sind.

Neben der Erhöhung des Mindestlohnes sehen die beiden SPD Landtagsabgeordneten einen dringenden Handlungsbedarf von Seiten der Landesregierung. Sie kritisieren, dass die grün-schwarze Landesregierung beim Landestariftreue- und Mindestlohngesetz das vergaberechtliche Mindestentgelt gestrichen hat und sich nur auf den Mindestlohn bezieht. Bei öffentlichen Aufträgen wäre es wicht ein höheres Mindestentgelt festzulegen, so Wirtschaftsexperte Dr. Boris Weirauch. Sein Kirchheimer Fraktionskollege Andreas Kenner pflichtet ihm bei, „die hohen Lebenshaltungskosten in Baden-Württemberg machen mit einem Einkommen auf Höhe des Mindestlohns ein Leben in Südwesten nur schwer möglich.“

„Das Land sollte daher mit gutem Beispiel vorangehen und mehr Mindestentgelt zumindest bei öffentlichen Aufträgen verlangen. Zumal sich gezeigt hat, dass der Mindestlohn mitnichten Arbeitgeber und Jobs bedroht, wie dies manche schon kommen sahen“, so Weirauch.

Die beiden SPD Politiker wollen bei der nun anstehenden Evaluation des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes dafür eintreten, wieder die von der SPD ursprünglich im Gesetz verankerte Möglichkeit eines eigenständigen Mindestentgelts aufzunehmen. Gute Arbeit muss ordentlich bezahlt werden, finden die beiden SPD Abgeordneten. Dazu gehörten für sie auch mehr Kontrollen zur Einhaltung des Mindestlohns.