SPD-Gesetzentwurf: Pflegeberuf reformieren – Handlungsbedarf erkennen und Nachwuchs fördern!

Die SPD-Landtagsfraktion hat einen Gesetzentwurf beschlossen und auf den Weg gebracht, der eine Reform des Pflegeberufs vorsieht. Fraktionschef Andreas Stoch betont: „Pflegebedürftige und ihre Angehörigen müssen sich darauf verlassen können, dass auch in Baden-Württemberg eine gute Pflege gewährleistet werden kann. Der Fachkräftemangel im Land wird immer dramatischer und gefährdet dies. Deshalb müssen wir für mehr Nachwuchs in der Branche sorgen! Nachdem der Bund die Fachkräfteausbildung neu geregelt hat, muss das Land sein Gestaltungsrecht für das Qualifikationsniveau unter den Fachkräften wahrnehmen.“

SPD-Gesundheitsexperte Florian Wahl führt weiter aus: „Die Ausbildung von Pflegehilfskräften mit der Zugangsqualifikation Hauptschulabschluss muss unbedingt modernisiert und auf ein höheres Niveau gesetzt werden. In Baden-Württemberg besteht hier dringender Handlungsbedarf!“ Die jetzige Ausbildung von Pflegehilfskräften passe nicht mehr zu der neuen generalistischen Fachkraftausbildung, die bundesweit seit 2020 in Kraft ist, so Wahl: „Das ist ein fataler Zustand, weil etwa 50 Prozent der Menschen, die – bis 2020 –eine Fachkraftausbildung in der Altenpflege machten, aus der Pflegehilfsausbildung kamen. Dieser Übergang ist nun deutlich gestört und das hat fatale Folgen für die Fachkräftesituation im Land.“

Auch MdL Andreas Kenner, seniorenpolitischer Sprecher der SPD und gelernter Altenpfleger sieht die Situation in Baden-Württemberg kritisch. „Wir haben einen massiven Fachkräftemangel, das betonen wir nun schon seit Jahren. Außerdem stehen wir innerhalb Deutschlands aber auch mit der Schweiz und Österreich im direkten Wettbewerb um die Fachkräfte. Um sie hier zu halten müssen wir die Situation von der Ausbildung bis zum Ende der Arbeitszeit verbessern. Das heißt für mich: Schuldgeldfreiheit wie in unseren direkten Nachbarbundesländern. Breitere Ausbildungen, so dass die Pflegekräfte flexibel eingesetzt werden können und wohnortnah eine Arbeitsstelle finden. Weiter- und Fortbildungen während dem gesamten Berufsleben müssen ermöglicht und gefördert werden. Und noch vieles mehr. Die Regierung muss da jetzt wirklich ran. Das ist nichts was noch einmal 4 Jahre liegen gelassen werden kann.“  

Der Gesetzentwurf der SPD sieht eine Zusammenlegung der Ausbildung in der Krankenpflegehilfe und in der Altenpflegehilfe vor. Die Ausbildung soll auf zwei Jahre ausgeweitet und auf ein höheres Niveau gesetzt werden. Damit sollen die neuen Pflegeassistenzkräfte über fundierte pflegerische Kenntnisse verfügen, nicht nur unter der Aufsicht einer Pflegefachkraft, sondern auch selbständig tätig werden dürfen und sich sowohl in der Kranken- als auch in der Altenpflege sicher bewegen können. Insbesondere wird für diejenigen, die noch die Pflegefachkraftausbildung anschließen möchten, der Übergang in das zweite Ausbildungsjahr der sonst dreijährigen Ausbildung regulär möglich und auch attraktiv.