SPD zieht zum Volksbegehren für gebührenfreie Kitas vor Staatsgerichtshof

Wer direkte Demokratie in unserer Verfassung so auslegt wie die grün geführte Regierung, macht jegliche Befragung des Volkes unmöglich

Die Landesregierung hat den Zulassungsantrag der SPD zum Volksbegehren für gebührenfreie Kitas abgelehnt, angeblich aus rechtlichen Gründen. „Wir werden uns auf unserem Weg zur Entlastung von Familien in Baden-Württemberg nicht durch diese Landesregierung ausbremsen lassen“, bekräftigte der SPD Landesvorsitzende Andreas Stoch und kündigte an, die Frage vom Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg klären zu lassen.

Natürlich kann man unterschiedlicher Rechtsauffassung sein. Aber Innenminister Strobel und Ministerpräsident Kretschmann vertreten eine Auffassung, die faktisch eine direkte Befragung der Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg unmöglich macht. Und das obwohl die Grünen sich sonst landauf und landab als die Partei darstellen, die sich angeblich für mehr Bürgerbeteiligung und direkt Demokratie einsetzt. „Wer ständig Bürgerbeteiligung predigt, sich dann aber hinter juristischen Argumenten verschanzt, ist nicht glaubwürdig“, finden Andreas Stoch und sein Kirchheimer Fraktionskollege Andreas Kenner.

„Als zuständiger Fachpolitiker der SPD Landtagsfraktion für Jugend- und Familienpolitik muss ich mich über die Entscheidung von Innenminister Strobel und Ministerpräsident Kretschmann schon sehr Wunder“, so Andreas Kenner und erklärt: „Die hohen Kita Gebühren sind für viele Familien eine große Belastung in Baden-Württemberg. In allen anderen Bundesländern, in denen die SPD an der Regierung ist, gibt es bereits gebührenfreie Kitas oder sind sie bereits beschlossen. Und nur in unserem reichen Bundesland soll das nicht möglich sein?“

Laut SPD Generalsekretär Sascha Binder widerspricht die Gesetzesvorlage der SPD keinesfalls der Landesverfassung. Denn nach dieser könnten zwar über Abgabengesetze, Besoldungsgesetze und das Staatshaushaltsgesetz keine Volksbegehren stattfinden. Wie das Kindertagesbetreuungsgesetz selbst sei aber auch das Änderungsgesetz der SPD dazu kein Abgabengesetz. Es regele eben nicht die Pflicht von Bürgern, Geldleistungen – in welcher Form auch immer – an öffentliche Haushalte zu erbringen, sondern verpflichte lediglich das Land zur finanziellen Unterstützung der Träger, wenn diese auf Elternbeiträge verzichten würden.

Außerdem handele es sich dabei auch nicht um „das Staatshaushaltsgesetz“. Die Gesetzesvorlage sei zwar finanzwirksam, werde dadurch aber nicht zum Staatshaushaltgesetz – denn dieses sei schlicht als das Haushaltsgesetz definiert, welches den Haushaltsplan feststellt. „Ein entsprechendes verfassungsrechtliches Gutachten liegt uns vor“, unterstreicht Binder

Sollte das Volksbegehren auch vom Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg als unzulässig gehalten werden, „dann müssen alle die wie die SPD kostenfreie Bildung von der Kita bis zur Meisterschule möchten, bei der nächsten Landtagswahl dann auch SPD wählen“, fordert Andreas Kenner.

Weitere Infos hier im Video: https://www.facebook.com/spdbw/videos/298271954202335/