Unterstützung für hohe Öl- und Pellets-Rechnungen kann jetzt beantragt werden

Schmid: „Endlich können auch Heizöl-Kunden in Baden-Württemberg Heizkostenzuschüsse beantragen“

„Immer noch erreichen uns viele Bürgeranfragen, wie und ab wann Zuschüsse wegen der hohen Kosten für Heizöl und Pellets beantragt werden können“, sagt der Nürtinger SPD- Bundestagsabgeordnete Nils Schmid. Die gute Nachricht: „Wer letztes Jahr besonders tief in die Tasche greifen musste, um ‚nicht leitungsgebundene Energieträger’ zu bezahlen, kann jetzt Unterstützung beantragen.“ Zu diesen Energieträgern gehören Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz sowie Kohle beziehungsweise Koks.

„Die Preisexplosionen für Heizöl, Flüssiggas und Holzpellets haben viele hart getroffen, gerade in den ländlichen Gebieten. Deswegen haben wir im Bundestag einen Härtefallfonds für alle beschlossen, die unter besonders hohen Energiepreisen leiden. Die Auszahlung übernehmen die Bundesländer, erklären Nils Schmid und seine SPD-Landtagskollegen Andreas Kenner aus Kirchheim und Nicolas Fink aus Esslingen.

Die Anträge können nun digital über das Online-Portal eingereicht werden. Über die Telefon-Hotline des Umweltministeriums (0711 126-1600) kann der Antrag auch in Papierform angefordert werden. Der Bund stellt für die Härtefallhilfen 1,8 Milliarden Euro über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung, davon entfallen auf Baden–Württemberg 235 Millionen Euro. Das Online-Portal für die Anträge betreibt die Kasse Hamburg für 13 Bundesländer.

Anspruch auf finanzielle Unterstützung hat, wer zwischen dem 1. Januar und dem 1. Dezember 2022 mindestens einmal einen der oben genannten Energieträger zu hohen Preisen eingekauft hat. Die Kosten müssen sich im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt haben. Der Zuschuss beträgt 80 Prozent des Kostenanteils, der über die Verdopplung eines festgelegten Referenzpreises hinausgeht.

Die Referenzpreise wurden über das allgemeine Preisniveau im Jahr 2021 ermittelt. Für Heizöl liegt er bei 71 Cent pro Liter, für Holzpellets bei 24 Cent pro Kilogramm und für Scheitholz bei 85 Euro pro Raummeter. Pro Haushalt werden maximal 2000 Euro ausgezahlt. Der Entlastungsbetrag muss mindestens 100 Euro betragen. Unterhalb dieser Bagatellgrenze werden keine Hilfen ausgezahlt.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bietet auf ihrer Webseite einen Rechner an, mit dem man seine Antragsberechtigung prüfen kann. Die Antragsfrist endet am 20. Oktober 2023. Da das Budget begrenzt ist, empfiehlt Schmid, die Unterstützung zügig zu beantragen. Die Bearbeitung dauere nach Auskunft der Kasse Hamburg rund sechs Wochen.

Mieterinnen und Mietern rät der Bundestagsabgeordnete, sich an ihre entsprechenden Vermieterinnen und Vermieter zu wenden und sie zu bitten, die Unterstützung zu beantragen und weiterzugeben.

„Ich freue mich, dass jetzt auch diese Unterstützung abgerufen werden kann. Im Bundestag haben wir früh das Geld bereitgestellt. Nun können es die Leute beantragen, die es brauchen. Das ist eine Frage von Gerechtigkeit“, so Schmid.

 

i   Beispielrechnung und hilfreiche Links:

Für die Berechnung der Höhe der Unterstützung gilt folgende Formel: 0,8 x (Rechnungsbetrag - 2x Referenzpreis x Bestellmenge). Ein Beispiel: Eine Familie hat 2022 für 3000 Liter Heizöl einen Preis von 1,60 Euro pro Liter gezahlt. Die Kosten haben sich gegenüber dem Referenzpreis 2021 von 71 Cent mehr als verdoppelt. Für den Haushalt errechnet sich eine Förderhöhe von 432 Euro.

https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry?id=HEIZKOSTEN