Grünes Vorhaben zur Kennzeichenerfassung ist scheinheilig

Die Grünen haben ein zwiespältiges Verhältnis zur Verfassung, zum Datenschutz und zu Bürgerrechten.

Die Forderung des grünen Verkehrsministers Winfried Hermann nach einer automatischen Erfassung von Pkw-Kennzeichen, um Fahrverbote durchsetzen zu können kritisiert die SPD-Fraktion als scheinheilig.

Auf Wunsch der Grünen kam § 22 a Polizeigesetz Baden-Württemberg, der den Einsatz automatischer Kennzeichenlesesysteme zur Verbrechensbekämpfung regelt, in der Vergangenheit nicht zur Anwendung. Die SPD kritisiert, dass diese Bedenken nun bei der Durchsetzung des grünen Prestigeprojekts der Fahrverbote in Vergessenheit gerieten. Während die Grünen sich etwa in der Diskussion um die geplanten Änderungen im Polizeigesetz zur Kriminalitäts- und Terrorbekämpfung auf die Verhältnismäßigkeit bei Eingriffen in die Freiheitsrechte beriefen, werde dieser Aspekt bei der Verfolgung von Fahrverboten nun plötzlich völlig außer Acht gelassen.MdL Andreas Kenner stellt klar: „Die Grünen messen hier mit zweierlei Maß und verfolgen damit keine klare Linie in Punkto Bürgerrechte. Eingriffe in die Bürgerrechte bei der Kriminalitätsbekämpfung stoßen auf Ablehnung, dieselben Eingriffe zur Durchsetzung der Fahrverbote sind dagegen bei den Grünen aber in Ordnung.“ Das Konzept der Fahrverbote sei offensichtlich bei den Grünen nur mit Maßnahmen durchsetzbar, welche zuvor noch als Sammelwut verteufelt wurden. Die SPD fordert daher, dass in diesem Fall das gesamtes Konzept zur Luftreinhaltung bei den Grünen noch einmal überdacht werden müsse: „Wer die Verfassung wirklich achtet, der tut dies auch bei eigenen Vorhaben. Wer das Argument der Verfassungsmäßigkeit nur dann bemüht, wenn eine unliebsame Forderung des eigenen Koalitionspartners aus dem Weg geräumt werden muss, macht sich unglaubwürdig.“