In der Sitzung des Innenausschusses im baden-württembergischen Landtag ist ein Änderungsantrag der SPD-Landtagfraktion zum inklusiven Wahlrecht an der grün-schwarzen Regierungsmehrheit gescheitert. Unverständnis herrscht bei Andreas Kenner über das Verhalten der grün-schwarzen Koalition: „Zuerst bezieht die Landesregierung weder die Landes-Behinderten-Beauftragte noch die Verbände der Menschen mit Behinderungen in die Diskussion über die Wahlrechtsänderungen ein und dann wird unser Änderungsantrag im Schnellverfahren mit der fadenscheinigen Begründung abgelehnt, auf eine entsprechende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu warten.“
Die SPD wollte mit ihrem Antrag erreichen, dass bei der kommenden Kommunalwahl alle Menschen mit Behinderungen in Baden-Württemberg das Wahlrecht besitzen sollen. Derzeit sind Menschen, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer bestellt ist, vom Wahlrecht ausgeschlossen. In Bremen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein sind entsprechende Gesetzesänderungen bereits erfolgt. Die Landesregierung von Brandenburg hat vor kurzem einen entsprechenden Gesetzentwurf in ihren Landtag eingebracht. In Hamburg sind sich alle Fraktionen der Bürgerschaft einig, das Wahlrecht so zu ändern. Und auch die Koalitionsfraktionen im Bund haben vereinbart, bei den Wahlen zum Deutschen Bundestag und zum Europäischen Parlament die bestehenden Wahlrechtsausschlüsse für Menschen mit Behinderungen aufzuheben. Es zeigt sich, eine fortschrittliche Behindertenpolitik hat bei Grün-Schwarz keinerlei Priorität.