Inklusion an Schulen wertschätzen und voranbringen!

Die SPD in Baden-Württemberg macht klar: Teilhabe ist nicht verhandelbar!

Die SPD-Landtagsfraktion setzt sich für eine Stärkung der inklusiven Bildung in Baden-Württemberg ein. Dazu hat die Fraktion ein Positionspapier unter dem Titel „Die inklusive Schule – auf dem Weg zur erfolgreichen praktischen Umsetzung“ beschlossen. Darin fordert die SPD, Inklusion in allen Studiengängen des Lehramts als grundlegende Unterrichtsform und als verpflichtende Praktika in der Schulpraxis zu verankern sowie die Studienkapazitäten deutlich auszubauen. Zudem sollen Aufbaumasterstudiengänge attraktiver gestaltet werden. Langfristiges Ziel ist die Umsetzung des Zwei-Pädagogen-Prinzips. Unter anderem mit diesen Maßnahmen und Zielen soll die begabungsgerechte Förderung aller Schüler*innen und der Respekt gegenüber individuellen Stärken und Schwächen an den Schulen in Baden-Württemberg gestärkt werden.

Die schulpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Katrin Steinhülb-Joos, erklärt: „Inklusion ist nicht verhandelbar! Wir müssen endlich handeln, wenn wir flächendeckend den Bildungsanspruch von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf gewährleisten wollen. Dieses Ziel erreichen wir nur, wenn wir Inklusion in den Köpfen verankern, Maßnahmen entwickeln, um den Fachkräfte- und Ressourcenmangel zu lösen und Inklusion im Schulalltag organisatorisch festigen. Mit unserem Positionspapier möchten wir eine positive Entwicklung stärken und weiter voranbringen. Inklusion ist ein gesamtgesellschaftlicher Auftrag, den die SPD-Landtagsfraktion mit Überzeugung wahrnimmt.“

Auch dem jugendpolitischen Sprecher der SPD MdL Andreas Kenner ist es wichtig, dass sich die Situation vor allem in den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren verbessert. In seinem Austausch mit der Bodelschwinghschule Nürtingen zur Umsetzung der Inklusion am Montag den 16. Mai stellte er klar: „Um inklusiv unterrichtende Schulen und die Lehrkräfte zu unterstützen, braucht es sowohl Klassenassistenzen als auch Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter. Außerdem benötigen Schulleitungen an allen Schularten mehr Gestaltungs- und Entscheidungsfreiraum, sowie eine Entlastung von Verwaltungsaufgaben durch die Einrichtung zusätzlicher Verwaltungsstellen. Schulleitungen müssen wieder Zeit zur Entwicklung pädagogischer Konzepte und elementarer pädagogischen Aufgaben zur Verfügung haben.“