Landesregierung legt Programm „Geraubte Kinder im Südwesten“ auf

In seiner Juni-Sitzung hatte sich der Petitionsausschuss mit einer Eingabe zu von den Nationalsozialisten im Rahmen ihrer Rassenpolitik geraubten Kindern befasst und die Petition des Vereins „Geraubte Kinder – vergessene Opfer e.V.“ der Landesregierung zur Erwägung überwiesen. „Ich freue mich sehr, dass die Landesregierung im Interesse der Betroffenen am 30. November 2022 entschieden hat, aus den Mitteln für übergesetzliche Wiedergutmachungsleistungen ein Programm mit dem Titel ‚Geraubte Kinder im Südwesten‘ aufzulegen. Es wurde Zeit dafür“, teilte Andreas Kenner, Obmann der SPD Fraktion im Landtag, mit.

Im April nahmen Andreas Kenner, Thomas Marwein und Dennis Birnstock die Petition des Vereins „Geraubte Kinder - vergessene Opfer e.V.“ entgegen. Mit dabei war damals Hermann Lüdeking, 86 Jahre, und Bertoffener. Er wurde als Kind seiner Familie gestohlen und nach Deutschland verschleppt. In der Petition forderte der Verein, dass Personen, die im Kindesalter während der Zeit des Nationalsozialismus nach Deutschland verschleppt wurden um dort „germanisiert“ zu werden, in dem sie deutschen Eltern zur Erziehung übergeben wurden, dafür eine Entschädigung erhalten.  Nun erkennt das Land endlich das Leid der Betroffenen an und übernimmt seine Aufgabe der Wiedergutmachung.  Als Auszahlungssumme wird von Herrn Marwein, dem Vorsitzenden des Petitionsausschusses eine Einmalzahlung von 5.000 Euro pro Person vorgeschlagen. Andreas Kenner ist vor allem wichtig, dass der Petitionsausschuss diese Geste mit angestoßen konnte und das Land Verantwortung für die auf seinem Hoheitsgebiet vom NS-Regime begangenen Gräueltaten übernimmt. Auch wenn keine finanziellen Mittel die emotionalen Schäden reparieren können, so hofft Andreas Kenner, dass die Betroffenen sich in ihrem Leid anerkannt fühlen.

Informationen für Betroffene: Betroffene Personen können sich direkt beim Staatsministerium (geraubtekinder@stm.bwl.de, Tel.: 0711/ 2153-343) melden. Für die Auszahlung muss in geeigneter Weise nachgewiesen werden, dass die Person zum Kreis jener Kinder gehört, die durch das NS-Regime in das Gebiet des heutigen Baden-Württemberg verschleppt wurden, in eine Familie in diesem Gebiet gegeben wurden oder deren Wohnort sich in Baden-Württemberg befindet. Eine ehrenamtliche Prüfkommission soll einberufen werden, die anlassbezogen zusammenkommt.