SPD begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Rundfunkbeitragspflicht

MdLs Binder und Kenner: „Das Bundesverfassungsgericht hat auch den Mehrwert des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ausdrücklich bestätigt“

Die SPD begrüßt das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Rundfunkbeitragspflicht. „Das Bundesverfassungsgericht hat nicht nur die Rundfunkbeitragspflicht, sondern auch den Mehrwert des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ausdrücklich bestätigt“, so der stellvertretene Fraktionsvorsitzende Sacha Binder und sein Kirchheimer Fraktionskollege Andreas Kenner. Damit wurden verfassungsrechtliche Bedenken – mit Ausnahme der Rundfunkbeitragspflicht für Zweitwohnungen – endgültig ausgeräumt.

Binder und Kenner weisen insbesondere auf die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts hin, in denen ausdrücklich die dem Rundfunkbeitrag gegenüberstehende „äquivalente staatliche Leistung, nämlich ein umfangreiches, so auf dem freien Markt nicht erhältliches Angebot in Form von Vollprogrammen, Spartenprogrammen und Zusatzangeboten, einem Bildungsprogramm, zahlreichen Hörfunkprogrammen und Telemedienangeboten“, betont wird. Andreas Kenner ergänzt: „Gerade in Zeiten der Fake News und Halbwahrheiten ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit seinen seriösen Recherchen unverzichtbar.“

„Wir fordern die Landesregierung auf, umgehend mit den anderen Ländern die verfassungswidrige Regelung zur Zweitwohnung zu reformieren und nicht bis 2020 zu warten“, kommentiert Sascha Binder die verbleibenden Aufgaben für die Landesgesetzgeber.